I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen
(im folgenden AGB genannt) gelten für alle von
M.i.S.-Sportpressefoto durchgeführten Aufträge,
Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder
Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden,
spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur
Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich
binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden
Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine
Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich
anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung
auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle
zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen
von M.i.S.-Sportpressefoto.
II. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes
Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher
technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für
elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von
M.i.S.-Sportpressefoto gelieferten Bildmaterial um
urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1
Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder
Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten
sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum von
M.i.S.-Sportpressefoto, und zwar auch in dem Fall, dass
Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu
behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken
der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt,
Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind
innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt
das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß
und wie verzeichnet zugegangen.
III. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches
Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder
räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert
vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100%
auf das jeweilige Grundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen
für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden
angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder
Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder
welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung
ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung,
Zeitschrift usw.), für das das Bildmaterial ausweislich des
Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt
worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung,
Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist
honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen
Zustimmung von M.i.S.-Sportpressefoto. Das gilt insbesondere
für:
* eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere
in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei
Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
* jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des
Bildmaterials,
* die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des
Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische,
optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie
CD-ROM, CDi, Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm
etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung des
Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,
* jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf
CD-ROM, CDi, Disketten oder ähnlichen Datenträgern,
* jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in
Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch
soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
* die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der
Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur
öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung
von Hardcopies geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage
oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen
urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger
schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit
[M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet,
nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
Der Kunde ist
nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder
teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder
Tochterunternehmen, zu übertragen.
Jegliche Nutzung,
Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter
der Voraussetzung der Anbringung des von M.i.S.-Sportpressefoto
vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum
jeweiligen Bild.
IV. Haftung
M.i.S.-Sportpressefoto
übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten
abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein
entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der
Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht
hinaus sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen
bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt
die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der
konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
V. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart
worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen
Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing
(MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer.
2. Das Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des
Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3.
oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für eine weitergehende
Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material-
und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche
Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im
Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4. Das Honorar gemäß V. 1. AGB ist auch dann in voller
Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte
Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der
Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke
fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar
von mindestens € 75,00 pro Aufnahme an.
5. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts
ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig
ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber
entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VI. Rückgabe des Bildmaterials
1. Das Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich
nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung,
spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert
zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine
Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen
Genehmigung von M.i.S.-Sportpressefoto.
2. Überlässt M.i.S.-Sportpressefoto auf Anforderung
des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich
zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung
in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens
innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem
Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung
dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie von M.i.S.-Sportpressefoto
schriftlich bestätigt worden ist.
3. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden
auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde
trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während
des Transports bis zum Eingang bei M.i.S.-Sportpressefoto.
VII. Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung von
M.i.S.-Sportpressefoto erfolgten) Nutzung, Verwendung,
Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden
Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen
Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender
Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder
nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk kann ein Aufschlag in
Höhe von 100 % des Nutzungshonorars in Rechnung gestellt
werden.
3. Bei nicht rechtzeitiger Rückgabe des Bildmaterials
(Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in Ziff.VI.1.oder
2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von
* € 0,25 pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge
oder Dia-Duplikate
* € 1,00 pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere
Unikate.
4. Für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden
gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten, ohne dass
M.i.S.-Sportpressefoto die Höhe des Schadens nachzuweisen
hat in Höhe von
* € 40,00 pro s/w- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat
* € 125,00 pro Mittel- oder Großformat-Dia-Duplikat
* € 250,00 pro Dia-Original, Negativ oder anderem Unikat
* € 500,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem
Unikat.
Bei
Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der
Beschädigung und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit
herabzusetzen. Beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis
vorbehalten, dass ein höherer bzw. geringerer oder gar kein
Schaden eingetreten ist.
5. Bei fehlendem Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar
oder bei Abrechnung ohne Angabe, welches Bild an welcher Stelle in
welcher Publikation verwendet worden ist, ist eine Vertragsstrafe in
Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
6. Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei
Nutzungsrechte begründet.
VIII.
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart,
und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer
Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die
ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame
Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich
und juristisch am nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde
Vollkaufmann ist, der Firmensitz von M.i.S.-Sportpressefoto.